Die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H.) hat im Auftrag des Tourismusministerium einen Veranstaltungsschutzschirm geschaffen, um es in schwierigen Zeiten wie diesen zu ermöglichen, sich trotz Corona zu trauen größere Veranstaltungen zu organisieren.

Der Veranstaltungsschutzschirm stellt auf Antrag Haftungszusagen bereit, die schlagend werden, wenn eine Veranstaltung wegen Corona-Maßnahmen kurzfristig abgesagt werden muss. Dem BEV sind bereits Fälle bekannt, in denen es gelungen ist, eine entsprechende Haftungszusage für Maturabälle zu erhalten.

Ob ein Maturaball unter die Richtlinien fällt, hängt aber immer von den konkreten Umständen (Größe des Balls, Organisationsform des Veranstaltungskomitees etc.) ab.

Antragsfrist: 1. Dezember 2021