Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft und gilt ab 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten. Das österreichische „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“ wurde am 31.7.2017 veröffentlicht und tritt am 25. Mai 2018 in Kraft:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710942.html

Die DS-GVO gilt neben Unternehmen auch für alle Vereine die in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeiten. Viele Punkte der DS-GVO sind bereits seit vielen Jahren vorgeschrieben, wurden jedoch sehr schlecht oder gar nicht umgesetzt, da die Strafen bislang relativ gering waren.

Die DS-GVO findet Anwendung auf die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Definitionsgemäß sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Beispiele: Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten, etc.

Ein zentraler Punkt bei der DS-GVO ist die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses, in dem die Verarbeitungstätigkeiten, die betroffene Personen, die Datenkategorien sowie die Löschfristen festgehalten werden. Dieses Dokument ist auch von Elternvereinen zu erstellen und der Datenschutzbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Je nach Organisation eines Elternvereins fallen unterschiedliche personenbezogene Daten von Eltern, Schülern (Daten Minderjähriger sind besonders schutzwürdig), Lehrern oder sonstigen Kontakten an: Name, Klasse, Bankdaten (durch Mitgliedsbeiträge und Spenden), Adresse, Telefonnr., Emailadressen, …

Ausführliche Informationen zur DS-GVO finden sich auf der WKO-Homepage:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung.html

Seitens des Landesschulrats und des Bildungsministeriums wurde vesprochen eine Handreichung zur DS-GVO für die Schulen zur Verfügung zu stellen.
Da Eltern im Schulkontext in unterschiedlichen gesetzlich verankerten Funktionen tätig sind (SGA, Klassenelternvertreter), ist eine einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit persönlichen Daten für alle Schulen und Elternvereine wichtig.
Als Termin zur Veröffentlichung der Handreichung wurde Ende Mai 2018 genannt.

Nachstehend finden Sie unterschiedliche Vorlagen zur freien und eigenverantwortlichen Verwendung für ihren Elternverein.
Diese Vorlagen sind auf jeden Fall an die Abläufe und Gegebenheiten in der Schule und im jeweiligen Elternverein anzupassen.
Verantwortlich dafür ist in erster Linie der Obmann / die Obfrau des Elternvereins.

Handreichungen:
BEV_DSGVO-Handreichung_2018-05-20 (Handreichung des Bundeselternverbands zur DS-GVO)

Vorlagen:
SLEV-Vorlage_Verarbeitungsverzeichnis_2018-05-19 (Diese Vorlage wurde von GUTKAS für den LEVV erstellt und für den SLEV adaptiert. Die Vorlage darf SLEV-Vereinsmitgliedern auf Anfrage (an office@slev.at) zur Verfügung gestellt werden)

SLEV-Vorlage_Zustimmungserklärung_EV_Vorstand_2018-05-19
SLEV-Vorlage_Zustimmungserklärung_Klassenelternvertreter_2018-05-19 (kann auch für Mitglieder des Elternvereins angepasst werden)

Über die nachstehenden Links können Sie kostenlos eine Datenschutzerklärung oder Impressum für die Homepage ihres Elternvereins erstellen:
https://www.firmenwebseiten.at/datenschutz-generator/
https://www.firmenwebseiten.at/impressum-generator/