Das Bildungsministerium hat einen neuen Erlass ausgesandt in dem der Schulbetrieb ab dem 6. April 2021 geregelt ist.

Er umfasst u.a. Regelungen zum Unterricht, zur Leistungsfeststellung, zu Pflichtpraktika in den Sommerferien, zu Schulveranstaltungen; zur psychosozialen Unterstützung, zu Aufnahmsverfahren und zur Sommerschule.

Für das Bundesland Salzburg bedeutet das:

Der Schulbetrieb wird in allen Schultypen ab 6. April genauso wie vor den Osterferien fortgeführt:

  • Volksschulen und die 1. bis 4. Schulstufen in den Sonderschulen bleiben wie bisher im Präsenzbetrieb.
  • Alle anderen Schularten bleiben im Schichtbetrieb.

Präventiv- und Hygienemaßnahmen:

  • Die bisherigen Hygienemaßnahmen an den Standorten bleiben bestehen.
  • Bei der Durchführung der Antigenselbsttests darf zwischen den Tests nur ein Kalendertag liegen.
    Das bedeutet, dass in der Volksschule und in der Sonderschule (1.-4. Schulstufe) die Schüler/innen dreimal die Woche testen.
    Wenn Schularbeiten stattfinden, testen auch andere Schularten dreimal.