In wenigen Tagen, am 25. Mai 2018, tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das österreichische „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“ in Kraft. Diese Verordnung gilt auch für Vereine.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Unterseite Datenschutz-Grundverordnung.

Sollten Sie bezüglich DS-GVO noch nichts unternommen haben, finden Sie nachstehend eine kurze Auflistung der durchzuführenden Aktivitäten die durchaus noch erledigt werden können:

1. Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnisses

Eine Vorlage für das Verarbeitungsverzeichnis kann SLEV-Vereinsmitgliedern auf Anfrage (an office@slev.at) zur Verfügung gestellt werden.
Diese Vorlage wurde von GUTKAS für den LEVV erstellt und für den SLEV adaptiert.

2. Einholen von Zustimmungen zur Datenverarbeitung

Zur Verarbeitung der persönlichen Daten von betroffenen Personen (Vereinsmitgliedern) benötigen Sie deren Zustimmung.
Nachstehend finden Sie unterschiedliche Vorlagen zur freien und eigenverantwortlichen Verwendung für ihren Elternverein.
Diese Vorlagen sind auf jeden Fall an die Abläufe und Gegebenheiten in der Schule und im jeweiligen Elternverein anzupassen.
Verantwortlich dafür ist in erster Linie der Obmann / die Obfrau des Elternvereins.

SLEV-Vorlage_Zustimmungserklärung_EV_Vorstand_2018-05-19
SLEV-Vorlage_Zustimmungserklärung_Klassenelternvertreter_2018-05-19 (kann auch für Mitglieder des Elternvereins angepasst werden)

3. Erstellen einer Datenschutzerklärung und eines Impressums auf der Homepage

Führt der Elternverein eine eigene Homepage so muss auf dieser Homepage eine Datenschutzerklärung zu finden sein.
Über die nachstehenden Links können Sie kostenlos eine Datenschutzerklärung oder Impressum für die Homepage ihres Elternvereins erstellen:
https://www.firmenwebseiten.at/datenschutz-generator/
https://www.firmenwebseiten.at/impressum-generator/

4. Verarbeiterverträge

Wenn Sie persönliche Daten zur Verarbeitung weitergeben (Hoster für Homepage, ITK Dienstleister, …) müssen Sie mit diesem Dienstleister einen Vertrag für die Auftragsverarbeitung abschliessen. Einen Mustervertrag finden Sie bei der Wirtschaftskammer:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-mustervertrag-auftragsverarbeitung.html

Handreichungen

Seitens des Landesschulrats und des Bildungsministeriums wurde vesprochen eine Handreichung zur DS-GVO für die Schulen zur Verfügung zu stellen.
Da Eltern im Schulkontext in unterschiedlichen gesetzlich verankerten Funktionen tätig sind (SGA, Klassenelternvertreter), ist eine einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit persönlichen Daten für alle Schulen und Elternvereine wichtig.
Als Termin zur Veröffentlichung der Handreichung wurde Ende Mai 2018 genannt.

Seitens des Bundeselternverbands (BEV) gibt es seit kurzem eine Handreichung zur DS-GVO:
BEV_DSGVO-Handreichung_2018-05-20

Weitere ausführliche Informationen zur DS-GVO finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung.html